Die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) tritt 2020 in Kraft. Die mit dieser Reformstufe einhergehende Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen wird zu großen Veränderungen in der Eingliederungshilfe führen. Wie genau dabei vorgegangen werden soll, geben die jeweiligen Landesrahmenverträge vor.
Ob die Rahmenverträge von Beginn an unumstößliche Vorgaben beinhalten oder dynamisch gestaltet werden, damit gegebenenfalls noch auf Erfahrungen reagiert werden kann, wird sich zeigen. Bisher haben nur wenige Bundesländer Landesrahmenverträge verabschiedet.
Diese Bundesländer haben bereits Verträge verabschiedet (aktualisiert: Dezember 2019).
Ein Dokument zur Übergangsregelung finden Sie hier.
Ein Dokument zur Übergangsregelung finden Sie hier.
Den Landesrahmenvertrag für Berlin finden Sie hier.
Bisher keine Informationen vorhanden.
Den Landesrahmenvertrag für Bremen finden Sie hier.
Den Landesrahmenvertrag für Hamburg finden Sie hier.
Der ergänzende Text ist hier einsehbar.
Es wurde ein Übergangsrahmenvertrag vereinbart (Quelle: Umsetzungsbegleitung-BTHG).
Bisher keine Informationen vorhanden.
Die Übergangsvereinbarung für Niedersachsen finden Sie hier.
Den Landesrahmenvertrag für Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Den Landesrahmenvertrag für Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Bisher keine Informationen vorhanden.
Den Landesrahmenvertrag für Sachsen finden Sie hier.
Den Landesrahmenvertrag für Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
Den Landesrahmenvertrag für Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Den Landesrahmenvertrag für Thüringen finden Sie hier.