Umsetzung des BTHG: Landesrahmenverträge

Die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) tritt 2020 in Kraft. Die mit dieser Reformstufe einhergehende Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen wird zu großen Veränderungen in der Eingliederungshilfe führen. Wie genau dabei vorgegangen werden soll, geben die jeweiligen Landesrahmenverträge vor.

Ob die Rahmenverträge von Beginn an unumstößliche Vorgaben beinhalten oder dynamisch gestaltet werden, damit gegebenenfalls noch auf Erfahrungen reagiert werden kann, wird sich zeigen. Bisher haben nur wenige Bundesländer Landesrahmenverträge verabschiedet.

Landesrahmenverträge

Diese Bundesländer haben bereits Verträge verabschiedet (aktualisiert: Dezember 2019).

Baden-Württemberg

Ein Dokument zur Übergangsregelung finden Sie hier.

Bayern

Ein Dokument zur Übergangsregelung finden Sie hier.

Berlin

Den Landesrahmenvertrag für Berlin finden Sie hier.

Brandenburg

Bisher keine Informationen vorhanden.

Bremen

Den Landesrahmenvertrag für Bremen finden Sie hier.

Hamburg

Den Landesrahmenvertrag für Hamburg finden Sie hier.
Der ergänzende Text ist hier einsehbar.

Hessen

Es wurde ein Übergangsrahmenvertrag vereinbart (Quelle: Umsetzungsbegleitung-BTHG).

Mecklenburg-Vorpommern

Bisher keine Informationen vorhanden.

Niedersachsen

Die Übergangsvereinbarung für Niedersachsen finden Sie hier.

Nordrhein-Westfalen

Den Landesrahmenvertrag für Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Rheinland-Pfalz

Den Landesrahmenvertrag für Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Saarland

Bisher keine Informationen vorhanden.

Sachsen

Den Landesrahmenvertrag für Sachsen finden Sie hier.

Sachsen-Anhalt

Den Landesrahmenvertrag für Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

Schleswig-Holstein

Den Landesrahmenvertrag für Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Thüringen

Den Landesrahmenvertrag für Thüringen finden Sie hier.